Übersicht der Finanzierungskosten
Trage die Eckdaten deines Finanzierungsangebots ein. ROMLEA Insight berechnet daraus eine Kostenübersicht, ohne Bewertung. Zahlen kannst du mit Punkt oder Komma eingeben (z. B. 40.000 oder 40000,50).
Angebot A
Der Finanzierungs-Check, der im Verkaufsgespräch für dich arbeitet.
Deine Kunden vergleichen ohnehin online, bevor sie zu dir kommen. ROMLEA Insight Business ist ein neutraler Finanzierungs-Check fürs Autohaus, ohne Vermittlung, ohne Angebotsbewertung, ohne Weiterleitung an Banken. Du erklärst die Finanzierung transparent direkt am Verkaufstisch, und der Kunde bleibt im Gespräch.
Nur 5 Pilotplätze, kostenlos, unverbindlich
Zum Ausprobieren: Trag im Rechner oben bei „Autohaus / Verkäufer" euren Namen ein, die Fremdangebote verschwinden automatisch, die Übersicht trägt euren Namen.
Der Kunde bleibt bei dir
Ihr rechnet die Finanzierung gemeinsam am Verkaufstisch durch, auf dem Tablet, ohne dass der Kunde zu einem Vergleichsportal wechselt und dort verloren geht.
Die Beratung bleibt in eurer Hand
Ihr zahlt für den Check, nicht für eine Vermittlung. ROMLEA rechnet nur, es empfiehlt nichts, bewertet nichts und vermittelt nichts. Die Entscheidung führt ihr.
Transparenz beim E-Umstieg
Geldwerter Vorteil, Sonderabschreibung und Kfz-Steuer nach echter Formel, inklusive Diesel/Benziner-Vergleich. Das rechnet euch kein Vergleichsportal vor.
Bald auf eurer eigenen Website
Die Einbindung als White-Label-Widget direkt auf der Autohaus-Website ist der nächste Ausbauschritt. Als Pilotpartner erfahrt ihr als Erste, wenn es so weit ist.
Vergleichsportal oder ROMLEA?
Beide zeigen dem Kunden Zahlen. Der Unterschied liegt darin, wo der Kunde danach landet.
| Vergleichsportal | ROMLEA Insight Business | |
|---|---|---|
| Wo läuft es? | Auf dem Portal, außerhalb eures Autohauses | Bei euch am Verkaufstisch |
| Wohin geht der Kunde? | Wird an Banken und andere Händler weitervermittelt | Bleibt im Gespräch mit euch |
| Was wird gezeigt? | Bewertete Angebote, Ranking, Empfehlung | Neutrale Zahlen, ohne Bewertung |
| Womit wird Geld verdient? | Vermittlungsprovision pro Abschluss | Feste Software-Miete, keine Provision |
| Wem gehört der Kunde? | Dem Portal | Euch |
Was ROMLEA bewusst nicht macht
Die Neutralität ist kein Nebeneffekt, sondern das Prinzip.
Keine Vermittlung
ROMLEA leitet keinen Kunden an eine Bank, ein Portal oder einen anderen Händler weiter.
Keine Bewertung
Kein Angebot wird als „gut" oder „schlecht" markiert, kein Ranking, keine Empfehlung. Nur Zahlen.
Keine Provision
ROMLEA verdient an der festen Software-Miete, nicht am Abschluss, kein Interesse daran, welche Finanzierung der Kunde am Ende wählt.
Pilotphase, 5 Plätze, jetzt kostenlos testen
Wir suchen aktuell fünf Autohäuser, die ROMLEA Insight Business im echten Verkaufsalltag testen und uns ehrliches Feedback geben. Während der Pilotphase ist die Nutzung kostenlos.
- Voller Zugriff: Rechner, TCO-Rechner, Leads speichern
- Persönliches Onboarding
- Keine Zahlungsdaten nötig
- Wir bitten im Gegenzug um ehrliches Feedback nach den ersten Wochen
- Voller Zugriff: Rechner, TCO-Rechner, Leads speichern
- Als ROMLEA-Partner gelistet, Link auf ROMLEA Insight, sichtbar für Kunden in eurer Nähe
- Als Pilotpartner erfahrt ihr das vor allen anderen
- Ihr entscheidet dann neu, keine automatische Verlängerung
Der Preis nach der Pilotphase wird gemeinsam mit den Pilotpartnern festgelegt und steht noch nicht fest.
Pilotpartner werden
Kostenlos und unverbindlich testen. Ihr bekommt einen Login-Link per E-Mail, kein Passwort nötig.
TCO & Steuervorteil
Betriebskosten und steuerliche Vorteile für Elektro-, Hybrid- und Verbrennerfahrzeuge, abhängig von der Nutzungsart. Ersetzt keine Steuerberatung.
E-Mobilität & Betriebskosten
Wissen fürs Verkaufsgespräch, worauf Kunden beim Umstieg auf E-Fahrzeuge wirklich achten, und was sich seit 2026 geändert hat.
E-Auto vs. Verbrenner: Gesamtkostenvergleich
E-Fahrzeuge sind in der Anschaffung meist teurer, gleichen das aber über die Haltedauer oft aus. Für ein belastbares Gespräch mit dem Kunden lohnt sich der Blick auf alle Kostenblöcke, nicht nur auf den Listenpreis.
- Energiekosten: Strom ist pro gefahrenem Kilometer meist günstiger als Kraftstoff, hängt aber stark vom Lademix (Zuhause vs. öffentlich) ab
- Wartung: Weniger Verschleißteile (kein Ölwechsel, weniger Bremsverschleiß durch Rekuperation) senken die Werkstattkosten tendenziell
- Kfz-Steuer: Reine E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind bis zu zehn Jahre steuerbefreit, längstens bis 2035
- Versicherung: Bei manchen Modellen höher eingestuft, u. a. wegen teurerer Batterie- und Reparaturkosten, im Einzelfall prüfen
- Wertverlust: Historisch der unsichere Faktor bei E-Autos, siehe Restwert-Karte unten
Was der Staat aktuell fördert
Die Förderlandschaft hat sich 2026 spürbar verändert. Für Privatkunden gibt es seit Mai 2026 wieder eine Kaufprämie, für Geschäftskunden laufen die Vorteile über die Dienstwagenbesteuerung statt über einen direkten Zuschuss, ein Unterschied, den Kunden im Gespräch oft nicht kennen.
- Privatkunden: Neue, einkommensabhängige Kaufprämie seit Mai 2026: 3.000 € Basis für reine E-Autos, plus Familien- und Sozialboni bis maximal 6.000 €. Erfordert zwei aktuelle Einkommensteuerbescheide beim Antrag
- Firmenwagen: Geldwerter Vorteil nur 0,25 % des Bruttolistenpreises (statt 1 % bei Verbrennern), seit Mitte 2025 gültig bis 100.000 € Listenpreis
- Unternehmen/Selbstständige: 75 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr für neue E-Fahrzeuge, angeschafft zwischen Juli 2025 und Ende 2027, gilt auch für gebrauchte E-Fahrzeuge, die erstmals ins Betriebsvermögen übernommen werden
- Alle: Kfz-Steuerbefreiung bis zu zehn Jahre bei Erstzulassung bis Ende 2030
- Wichtig seit Januar 2026: Die alten Lade-Pauschalen für Dienstwagen zu Hause sind entfallen, nur noch der tatsächliche, über einen eigenen Zähler nachgewiesene Verbrauch wird erstattet
Ladeinfrastruktur als Verkaufsargument
Die größte Kaufhürde ist oft nicht die Technik, sondern die Unsicherheit übers Laden. Ein realistisches, undramatisches Bild hilft im Gespräch mehr als Werbeversprechen.
- Die meisten Ladevorgänge passieren zuhause oder auf der Arbeit über Nacht, nicht unterwegs an der Schnellladesäule
- Für Mehrparteienhäuser gibt es seit April 2026 eine Förderung für Wallbox-Kauf und -Installation, bis zu 2.000 € pro Ladepunkt
- Laden auf dem Firmengelände ist für Mitarbeitende steuerfrei, unabhängig von privater Nutzung
- Reichweitenangaben realistisch einordnen: WLTP-Werte liegen im Alltag meist 10–20 % über der tatsächlichen Reichweite, besonders im Winter
Restwertentwicklung: E-Auto vs. Verbrenner
Der Wiederverkaufswert ist bei E-Fahrzeugen historisch schwerer vorherzusagen als bei Verbrennern, relevant für jede Leasingkalkulation, weil die Leasinggesellschaft dieses Risiko einpreist.
- Schnelle technologische Weiterentwicklung (Reichweite, Ladegeschwindigkeit) lässt ältere E-Modelle relativ zum Neupreis stärker altern als vergleichbare Verbrenner
- Batteriezustand wird beim Wiederverkauf zunehmend geprüft und beeinflusst den erzielbaren Preis spürbar
- Die Sonderabschreibung gilt ausdrücklich auch für gebrauchte E-Fahrzeuge, die erstmals ins Betriebsvermögen aufgenommen werden, das macht junge Leasingrückläufer für Geschäftskunden interessant
- Bei Leasingkalkulationen mit Restwert lohnt sich ein vorsichtigerer Ansatz als beim Verbrenner, gerade bei neueren, wenig erprobten Modellen
Begriffe kurz erklärt
Fachbegriffe aus dem TCO-Rechner, kompakt erklärt, zum schnellen Nachschlagen vor oder im Verkaufsgespräch.
Geldwerter Vorteil
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, gilt das steuerlich als Gehaltsbestandteil, der geldwerte Vorteil. Er wird monatlich als Prozentsatz des Bruttolistenpreises versteuert: 0,25 % bei reinen E-Autos bis 100.000 € Listenpreis, 0,5 % bei Plug-in-Hybriden und teureren E-Autos, 1 % bei Verbrennern.
Sonderabschreibung
Für reine E-Fahrzeuge, angeschafft zwischen Juli 2025 und Ende 2027, können Unternehmen im ersten Jahr 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben statt der üblichen linearen Verteilung. Der Vorteil liegt in der vorgezogenen Liquidität, nicht in einer höheren Gesamtabschreibung.
Wie die Kfz-Steuer berechnet wird
Bei Verbrennern und Plug-in-Hybriden setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Teilen zusammen: einem Hubraum-Anteil (2 € je 100 cm³ bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) und einem gestaffelten CO2-Anteil oberhalb von 95 g/km. Reine E-Autos sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 bis zu zehn Jahre befreit.
Sollzins
Der Sollzins ist der Zinssatz, den die Bank allein für die Bereitstellung des Kredits berechnet, ohne weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren. Nützlich im Kundengespräch, um zu erklären, warum zwei Angebote mit ähnlichem Sollzins trotzdem unterschiedlich teuer sein können.
Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich zum Sollzins alle weiteren Kosten des Kredits und ist deshalb die gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsgröße zwischen Angeboten. Immer gleich hoch oder höher als der Sollzins, die Zahl, die Kunden wirklich vergleichen sollten, nicht den Sollzins allein.
Meine gespeicherten Berechnungen
Nur für dich und dein Autohaus sichtbar. Zum Nachfassen bei Kunden, die noch nicht unterschrieben haben.
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)
ROMLEA Insight Business — ein Angebot unter der Dachmarke ROMLEA
Inhaber: Michael Romeißen
Humboldtstraße 4
91522 Ansbach
Deutschland
Kontakt
Telefon: 0151 24399587
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird auf unseren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wurde daher nicht beantragt.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Michael Romeißen
Anschrift wie oben.
Hinweis zu Inhalten dieser Seite
Alle Berechnungen auf dieser Website sind unverbindliche, automatisierte Näherungswerte und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Sie stellen keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar, enthalten keine Bewertung oder Empfehlung einzelner Finanzierungsangebote und begründen kein Beratungsverhältnis. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir die Rücksprache mit deiner Bank, einem unabhängigen Finanzierungsberater oder, bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten, einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.
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Urheberrecht
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6. Cookies und lokaler Speicher
Diese Website selbst setzt keine Tracking- oder Analyse-Cookies. Die in Abschnitt 5 beschriebene Webanalyse arbeitet ebenfalls ohne Cookies. Wenn du dich als Autohaus-Nutzer einloggst, speichert dein Browser ein technisch notwendiges Sitzungs-Token im lokalen Speicher (Local Storage), damit du eingeloggt bleibst. Dies dient ausschließlich der Bereitstellung der von dir aktiv angefragten Funktion (Login) und fällt unter die Ausnahme für technisch notwendige Speicherung nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG, eine gesonderte Einwilligung ist dafür nicht erforderlich. Eingaben im Finanzierungsrechner selbst (Kaufpreis, Rate, Budget usw.) werden bei anonymer Nutzung ohne Login ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht an uns übertragen oder gespeichert.
7. Registrierung und Login für Autohäuser
Für die Nutzung von ROMLEA Insight als Autohaus ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse erforderlich. Der Login erfolgt passwortlos über einen Bestätigungslink ("Magic Link"), der an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Dabei verarbeiten wir: E-Mail-Adresse, Autohaus-Name, Name des Ansprechpartners (sofern angegeben), gewählter Tarif, Zeitpunkt der Registrierung und Anmeldung. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für die technische Bereitstellung von Login und Datenbank setzen wir den Dienst Supabase ein (Supabase, Inc.). Mit dem Anbieter besteht bzw. wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
8. Gespeicherte Berechnungen ("Meine Leads")
Eingeloggte Autohaus-Nutzer können Berechnungen zusammen mit optionalen Angaben (Kundenname, Notiz) speichern, um mit eigenen Kunden nachzufassen. Diese Daten sind ausschließlich für das jeweilige Autohaus sichtbar und werden technisch durch Datenbankregeln (Row-Level-Security) von den Daten anderer Autohäuser getrennt.
Wichtiger Hinweis für Autohaus-Nutzer: Für personenbezogene Daten von Kunden, die ihr selbst in dieses Tool eingebt (z. B. Kundennamen), seid ihr als Autohaus datenschutzrechtlich in der Regel selbst (mit-)verantwortlich. Bitte stellt sicher, dass für die Erfassung dieser Daten eine eigene Rechtsgrundlage besteht (etwa im Rahmen eines laufenden Beratungsgesprächs).
9. Zahlungsabwicklung
Für die Abrechnung kostenpflichtiger Tarife setzen wir den Zahlungsdienstleister Stripe ein (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland). Bei einer Zahlung übermittelt Stripe die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (u. a. Name, Zahlungsdaten) und verarbeitet diese in eigener Verantwortung. Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Es kann dabei zu einer Datenübermittlung an Stripe-Gesellschaften außerhalb der EU (insbesondere USA) kommen, abgesichert durch EU-Standardvertragsklauseln. Weitere Informationen: stripe.com/de/privacy.
10. Empfänger und Auftragsverarbeiter im Überblick
- IONOS SE — Website-Hosting und Webanalyse (siehe Abschnitt 5)
- Supabase, Inc. — Datenbank, Login/Authentifizierung, Dateispeicher
- Stripe Payments Europe, Ltd., Zahlungsabwicklung (bei kostenpflichtigen Tarifen)
11. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. handels- und steuerrechtliche Fristen von bis zu 10 Jahren für Rechnungsdaten) dies vorschreiben. Kontodaten eines gekündigten Autohaus-Zugangs werden nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
12. Deine Rechte
Du hast jederzeit das Recht auf Auskunft über die von uns zu deiner Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Wende dich dazu einfach an die oben genannte Kontaktadresse.
13. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Du hast das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.
14. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald sich die Datenverarbeitung ändert (z. B. bei neuen Funktionen oder neuen eingesetzten Dienstleistern). Es gilt die jeweils aktuelle, auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.